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Wann brauche ich eine Zeugenerklärung?

Für die Verwendung der Untersuchungsergebnisse bei Zuchtorganisationen oder im Falle eines Kaufs bzw. Verkaufs des Tieres, empfehlen wir einen Tierarzt als Zeuge auf dem Auftragsformular unterschreiben zu lassen. Dieser bestätigt, dass die eingereichte Probe von dem Tier stammt, welches auf dem Auftragsformular angegeben ist. Dazu müssen die Angaben des Auftragsformulars und die Chipnummer abgeglichen werden.  

 

Sollten Sie den Test nur aus eigenem Interesse durchführen lassen, ist eine Zeugenerklärung nicht notwendig.