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Identitätsbestimmung

Die Bestimmung der DNA-Identität ('genetischer Fingerabdruck') liefert den angeborenen, nicht manipulierbaren Identitätsnachweis Ihres Tieres.

 

Einige Zuchtverbände verlangen ein solches DNA-Profil Identität zur Registrierung oder Zuchtanmeldung des Tieres. Da das Identitätsprofil während der gesamten Lebenszeit einmalig und ein-eindeutig ist und unverändert bleibt, kann Ihr Tier, falls er gestohlen oder vermisst wird, über den DNA-Fingerabdruck selbst bei verändertem oder entferntem Mikrochip leicht identifiziert werden.

Allerdings nur, sofern vorab die DNA-Identität als Referenz durch uns oder ein anderes Labor nach den vorgesehenen Standardverfahren bestimmt worden ist UND als rechtssicherer Datensatz zum Zeitpunkt des Abgleichs verfügbar ist.

Diese Datensicherheit bietet das ATC.

 

Darüber hinaus bilden die ID-Profile die Basis für Abstammungsbeurteilungen und Berechnungen zur genetischen Vielfalt

 

Falls Sie vorhaben die Testergebnisse bei Ihrem Zuchtverein einzureichen, überprüfen Sie bitte vorher, ob ein Tierarzt die Probe entnehmen muss, damit dieser die Chip-Identität des Tieres bestätigen kann. Falls das der Fall ist, lassen Sie sich bitte von dem Tierarzt einen Praxisstempel und die Unterschrift auf das Einsendeformular geben. 

Die größten deutschen Hundezuchtvereine haben DNA-Programme mit fortlaufender Herkunftssicherung eingeführt und wirken so gezielt dem grauen Tiermarkt der 'Wühltischwelpen" entgegen.  

  1. Verein für Deutsche Schäferhunde e.V. (SV), seit 2008
  2. Deutscher Teckelklub 1888 e.V. (DTK), seit 2012
  3. Dobermannverein e.V. (DV), seit 2012